Indexmiete
In der schweizerischen Mietpraxis knüpft eine Indexklausel Mietzinsänderungen an die Entwicklung eines anerkannten Konsumentenpreisindexes. Sie wird vor allem bei Mietverträgen mit einer bestimmten Mindestdauer verwendet und muss klar vereinbart sein. Die Klausel erlaubt keine beliebigen Erhöhungen: Anpassungen folgen dem Index sowie vertraglichen und gesetzlichen Grenzen. Mieter sollten die Indexmiete von Anpassungen aufgrund des Referenzzinssatzes, Kostensteigerungen oder Marktvergleichen unterscheiden. Für Mietzinserhöhungen können weiterhin formelle Mitteilungen erforderlich sein.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.