Glossar / EU-Recht

Richtlinienkonforme Auslegung

Indirekte Wirkung, oft als unionsrechtskonforme oder richtlinienkonforme Auslegung bezeichnet, verpflichtet Gerichte in der EU, nationales Recht soweit möglich im Einklang mit EU-Recht auszulegen, besonders mit Richtlinien. Sie rechtfertigt grundsätzlich keine Auslegung contra legem und darf nicht allein durch Interpretation Strafbarkeit schaffen. In der Schweiz bindet diese EU-verfassungsrechtliche Doktrin nicht. Eine harmonisierende Auslegung kommt aber in Betracht, wenn schweizerisches Recht, bilaterale Abkommen oder Regulierungspolitik bewusst an EU-Standards anschliessen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.