Fürsorgerische Unterbringung
Die fürsorgerische Unterbringung erlaubt eine zwangsweise Platzierung bei schwerer psychischer Störung oder Schutzbedürftigkeit, wenn nötig.
Die fürsorgerische Unterbringung im Schweizer Erwachsenenschutzrecht greift schwer in die persönliche Freiheit ein und ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Sie kommt bei psychischer Störung, geistiger Behinderung oder schwerer Verwahrlosung in Betracht, wenn nötige Behandlung oder Betreuung nicht milder gewährleistet werden kann. Die Massnahme muss verhältnismässig sein, überprüft werden und anfechtbar bleiben. Betroffene haben Anspruch auf Anhörung, Information, Vertretung und würdige Behandlung. Zwangsbehandlung und Fixierungen unterliegen zusätzlichen Anforderungen und Dokumentationspflichten.