Rechtspersönlichkeit
Rechtspersönlichkeit ist die Fähigkeit einer Person oder Organisation, Trägerin von Rechten und Pflichten zu sein und am Rechtsverkehr teilzunehmen.
Rechtspersönlichkeit bedeutet, dass eine Person oder Organisation von der Rechtsordnung als Trägerin von Rechten und Pflichten anerkannt wird. Natürliche Personen besitzen Rechtspersönlichkeit; juristische Personen wie Vereine, Stiftungen und Gesellschaften erhalten sie nach den gesetzlichen Voraussetzungen. In der Schweiz ist sie im Privat-, öffentlichen und Verfahrensrecht bedeutsam, etwa für Eigentum, Verträge, Haftung, Prozessführung und regulatorische Pflichten. Zu unterscheiden ist sie von der Handlungsfähigkeit, also der Fähigkeit, Rechte durch eigenes Handeln wirksam auszuüben. Einzelne Gebilde können beschränkte Verfahrens- oder Verwaltungskapazität haben, ohne volle Rechtspersönlichkeit zu besitzen.