Glossar / Rechtsvergleichung und Rechtstheorie

Rechtspluralismus

Rechtspluralismus widerspricht der Annahme, Recht in der Gesellschaft stamme nur vom Staat. Er untersucht das Zusammenspiel von staatlichem Recht, Gewohnheiten, religiösen Normen, Berufsstandards, transnationaler Regulierung, privater Ordnung und internationalem Recht. Der Begriff kann soziale Realität beschreiben oder begrenzte Anerkennung nichtstaatlicher Normen fordern. Die Schweiz zeigt Pluralismus durch Bundes- und Kantonszuständigkeiten, mehrsprachige Rechtskulturen, private Standards, Schiedsgerichtsbarkeit und den Einfluss europäischer und internationaler Normen. Zentral bleibt, wie pluralistische Ordnungen mit Grundrechten und Rechtssicherheit vereinbar sind.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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