Glossar / Rechtsvergleichung und Rechtstheorie

Rechtsrealismus

Der Rechtsrealismus wendet sich gegen die Vorstellung, Rechtsentscheidungen ergäben sich mechanisch aus Regeln. Er untersucht, wie Richterinnen und Richter Tatsachen würdigen, Folgen abwägen, Ermessen nutzen und auf institutionelle oder soziale Bedingungen reagieren. Amerikanischer und skandinavischer Realismus unterscheiden sich, teilen aber den Blick auf Recht in der Praxis. In der Schweiz ist diese Perspektive hilfreich für richterliches Ermessen, Verwaltungspraxis, Beweiswürdigung, Vergleichsverhalten und die Auswirkungen von Mehrsprachigkeit und Föderalismus auf formal einheitliche Normen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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