Finanzmarktrechtliche Bewilligungspflicht
Im schweizerischen Finanzmarktrecht benötigen Banken, Wertpapierhäuser, Fondsleitungen oder Vermögensverwalter kollektiver Anlagen, Versicherer, bestimmte Fintech-Anbieter und weitere regulierte Akteure vor Tätigkeitsaufnahme eine Bewilligung. Ob eine Bewilligungspflicht besteht, hängt von Tätigkeit, Geschäftsmodell, Kundenkreis, verwalteten Vermögenswerten und Bezug zur Schweiz ab. Die FINMA prüft insbesondere Organisation, Governance, Kapital, Risikomanagement, Gewährsträger, Compliance und Prüfgesellschaft. Eine Tätigkeit ohne erforderliche Bewilligung kann Aufsichtsmassnahmen, Liquidation, strafrechtliche Risiken und Reputationsschäden auslösen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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