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Verwechslungsgefahr

Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn das Publikum Waren, Dienstleistungen oder Unternehmen irrtümlich derselben Herkunft zuordnet.

Verwechslungsgefahr ist ein zentraler Prüfstein im Marken- und Lauterkeitsrecht. Gefragt wird, ob das relevante Publikum wegen Ähnlichkeiten von Zeichen, Waren, Dienstleistungen oder Marktauftritt annehmen könnte, die Angebote stammten vom selben oder von wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. Die Beurteilung erfolgt gesamthaft und berücksichtigt Kennzeichnungskraft, bildliche, klangliche und begriffliche Ähnlichkeit sowie die Nähe der Waren oder Dienstleistungen. In der schweizerischen Praxis geniessen starke Marken weiteren Schutz; bei schwacher Ähnlichkeit können bereits kleinere Unterschiede genügen.

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