Glossar / Immaterialgüterrecht

Verwechslungsgefahr

Verwechslungsgefahr ist ein zentraler Prüfstein im Marken- und Lauterkeitsrecht. Gefragt wird, ob das relevante Publikum wegen Ähnlichkeiten von Zeichen, Waren, Dienstleistungen oder Marktauftritt annehmen könnte, die Angebote stammten vom selben oder von wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. Die Beurteilung erfolgt gesamthaft und berücksichtigt Kennzeichnungskraft, bildliche, klangliche und begriffliche Ähnlichkeit sowie die Nähe der Waren oder Dienstleistungen. In der schweizerischen Praxis geniessen starke Marken weiteren Schutz; bei schwacher Ähnlichkeit können bereits kleinere Unterschiede genügen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.