Pauschalierter Schadenersatz
Vertraglich im Voraus festgelegter Ersatzbetrag für eine Pflichtverletzung, der den Nachweis der genauen Schadenshöhe ersetzt.
Pauschalierter Schadenersatz legt im Voraus fest, welcher Betrag bei einer bestimmten Vertragsverletzung geschuldet ist. In der Schweizer Praxis werden solche Klauseln oft nach den Regeln über Konventionalstrafen beurteilt, sofern sie nicht klar als ernsthafte Schadensschätzung ausgestaltet sind. Ihre Funktion liegt in Beweiserleichterung und Risikoverteilung: Die Gläubigerin muss die genaue Schadenshöhe nicht nachweisen, der Schuldner kennt sein Risiko. Wirkt die Klausel strafend oder übermässig, kann sie als Konventionalstrafe behandelt und herabgesetzt werden. Präzise Formulierungen sind besonders in internationalen Verträgen wichtig.