Örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit verteilt Verfahren zwischen sachlich zuständigen Gerichten nach territorialen Anknüpfungspunkten. In der Schweiz sind typische Kriterien der Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei, der Erfüllungsort, der Lageort einer Sache oder der Ort des schädigenden Ereignisses. Manche Gerichtsstände sind zwingend, andere wahlweise oder durch Gerichtsstandsvereinbarung bestimmbar. Der richtige Gerichtsstand beeinflusst Zulässigkeit und Verfahrensökonomie; Einreden sind häufig früh zu erheben, ausser bei zwingenden Regeln.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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