Beurteilungsspielraum
Eine Lehre, die Behörden bei gerichtlicher Überprüfung einen gewissen Spielraum für Politik, Fachwissen, lokale Verhältnisse oder Grundrechtsabwägungen lässt.
Der Beurteilungsspielraum beschreibt richterliche Zurückhaltung, wenn gewählte Organe oder Fachbehörden soziale Bedürfnisse, technische Tatsachen oder widerstreitende Interessen besser einschätzen können. Bekannt ist die Lehre im europäischen Menschenrechtsschutz, wo staatlichen Behörden besonders bei moralischen, sozialen oder institutionellen Fragen Spielraum zukommen kann. Im schweizerischen Recht zeigen sich ähnliche Gedanken im Verwaltungsermessen, in der Autonomie von Kantonen und Gemeinden sowie in zurückhaltender Kontrolle komplexer Politikentscheide. Der Spielraum ist begrenzt: Legalität, Gleichheit, Verhältnismässigkeit und Kerngehalte von Rechten verlangen wirksame Prüfung.