Glossar / Familienrecht

Güterstand

Im schweizerischen Familienrecht ordnet der Güterstand die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten. Er bestimmt Eigentum, Verwaltung, Haftung für Schulden und güterrechtliche Auseinandersetzung bei Scheidung, Tod oder Wechsel des Güterstands. Ohne gültige andere Vereinbarung gilt die Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher gesetzlicher Güterstand. Gütertrennung und Gütergemeinschaft sind die wichtigsten vertraglichen Alternativen. Der Güterstand ist von Unterhalt, Erbrecht und Vorsorgeausgleich zu unterscheiden, auch wenn diese Bereiche in der Praxis eng zusammenwirken.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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