Glossar / Bundesgerichtliches Verfahren

Öffentlich-rechtliche Angelegenheit

Im bundesgerichtlichen Verfahren umfassen öffentlich-rechtliche Angelegenheiten Streitigkeiten aus Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Steuerrecht, Raumplanung, Migration, Sozialversicherung und weiteren Bereichen, in denen Behörden öffentlich-rechtlich handeln. Entscheidend ist häufig die Rechtsnatur des Verhältnisses und des Entscheids, nicht allein die Beteiligung eines Gemeinwesens. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten unterliegt Zulässigkeitsgrenzen, Ausschlüssen, Legitimations- und Begründungsanforderungen. Typischerweise richtet sie sich gegen Endentscheide kantonaler Behörden oder eidgenössischer Verwaltungsgerichte.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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