Bergrechte
Bergrechte bestimmen, wer unterirdische Ressourcen erkunden und abbauen darf und welche Eigentums-, Konzessions-, Umwelt- und Planungsvorgaben gelten.
Bergrechte ordnen die rechtliche Verfügung über Bodenschätze im Untergrund und regeln Exploration, Gewinnung sowie Abgaben oder Gebühren. In der Schweiz werden Eigentum und Hoheitsrechte an unterirdischen Ressourcen weitgehend durch kantonales Recht bestimmt, begrenzt durch Bundesrecht zu Umwelt, Raumplanung, Gewässern, Natur- und Arbeitnehmerschutz. Vorhaben benötigen in der Regel Bewilligungen oder Konzessionen und bei erheblichen Auswirkungen eine Umweltprüfung. Im Vergleich unterscheiden sich die Systeme stark: teils gehören Mineralien Grundeigentümern, teils dem Staat; besondere Regeln gelten häufig für strategische Rohstoffe, Geothermie und Mitwirkung der Bevölkerung.