Fahrlässigkeit (zivilrechtlich)
Zivilrechtliche Fahrlässigkeit bedeutet, die gebotene Sorgfalt zu missachten; Haftung setzt zusätzlich Schaden, Widerrechtlichkeit und Kausalität voraus.
Fahrlässigkeit ist eine Form des Verschuldens: Eine Person handelt nicht mit der Sorgfalt, die nach den Umständen von einer vernünftigen Person oder Fachperson erwartet wird. In der schweizerischen ausservertraglichen Haftung kann Fahrlässigkeit eine Ersatzpflicht begründen, wenn zusätzlich Schaden, Widerrechtlichkeit und Kausalzusammenhang nachgewiesen sind. Die Beurteilung ist objektiv, berücksichtigt aber den Kontext, etwa berufliche Sachkunde, Gefahrenlage, Verkehrsregeln, Sicherheitsstandards und Vorhersehbarkeit des Schadens. Auch leichte Fahrlässigkeit kann genügen, sofern keine wirksame Haftungsbeschränkung oder Sonderregel greift. Im Vertragsrecht ist Fahrlässigkeit ebenfalls für die Haftung wegen Pflichtverletzung bedeutsam. Common-Law-Systeme trennen oft duty of care und breach; schweizerisch stehen Widerrechtlichkeit, Schutznormen und Verschulden im Vordergrund.