Vorschriften zur Arbeitssicherheit
Das Schweizer Arbeitssicherheitsrecht verpflichtet Arbeitgeber, die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, Risiken zu beurteilen, sichere Arbeitsmittel bereitzustellen, Personal zu instruieren und Präventionsmassnahmen zu treffen. Durchgesetzt werden die Pflichten durch Arbeitsinspektorate, Unfallversicherer und branchenspezifische Regeln. Arbeitnehmende müssen mitwirken und Weisungen befolgen, die Hauptverantwortung bleibt jedoch beim Arbeitgeber. Erfasst sind industrielle Gefahren ebenso wie Ergonomie, Arbeitszeit, psychosoziale Belastungen und der Schutz besonders gefährdeter Personen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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