Vorschriften zur Arbeitssicherheit
Vorschriften zur Arbeitssicherheit verpflichten Arbeitgeber, Unfälle und Gesundheitsrisiken durch Organisation, Ausrüstung, Schulung und Aufsicht zu verhindern.
Das Schweizer Arbeitssicherheitsrecht verpflichtet Arbeitgeber, die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, Risiken zu beurteilen, sichere Arbeitsmittel bereitzustellen, Personal zu instruieren und Präventionsmassnahmen zu treffen. Durchgesetzt werden die Pflichten durch Arbeitsinspektorate, Unfallversicherer und branchenspezifische Regeln. Arbeitnehmende müssen mitwirken und Weisungen befolgen, die Hauptverantwortung bleibt jedoch beim Arbeitgeber. Erfasst sind industrielle Gefahren ebenso wie Ergonomie, Arbeitszeit, psychosoziale Belastungen und der Schutz besonders gefährdeter Personen.