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Bewilligungspflicht

Eine Bewilligungspflicht macht eine Tätigkeit erst nach vorgängiger Genehmigung durch die zuständige Behörde rechtmässig.

Die Bewilligungspflicht ist ein präventives Instrument des öffentlichen Rechts. Tätigkeiten wie Bauen, der Betrieb regulierter Gewerbe, Berufsausübung, Aufenthalt, Veranstaltungen oder die Nutzung öffentlichen Grundes können vor Beginn eine behördliche Bewilligung erfordern. In der Schweiz benötigen Bewilligungsregime eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse und müssen Verhältnismässigkeit sowie Gleichbehandlung wahren. Die Behörde prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und kann Bewilligungen erteilen, verweigern, mit Auflagen versehen oder widerrufen. Zum Verfahren gehören regelmässig rechtliches Gehör, begründete Verfügung und Rechtsmittel. Handeln ohne Bewilligung kann Massnahmen oder Sanktionen auslösen.

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