Glossar / Gesundheits- und Medizinrecht

Arzneimittelregulierung

Die Arzneimittelregulierung umfasst den gesamten Lebenszyklus von Medikamenten: Forschung und klinische Studien, Zulassung, Herstellungsstandards, Grosshandel, Abgabe, Werbung, Preisfragen und Pharmakovigilanz. In der Schweiz spielen das eidgenössische Heilmittelrecht und die nationale Zulassungs- und Aufsichtsbehörde eine zentrale Rolle, während Kantone viele Gesundheits- und Apothekentätigkeiten überwachen. Ziel sind Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit, Schutz vor irreführender Werbung und Versorgungssicherheit. Vergleichend wichtig sind Marktzugang, Generika, grenzüberschreitender Handel, Datenschutz, Bezüge zur Vergütung und internationale Standards.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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