Faustpfand
Das Faustpfand sichert eine Forderung, indem eine bewegliche Sache in die Herrschaft des Gläubigers oder eines Dritten gelangt. Im schweizerischen Recht muss dem Verpfänder grundsätzlich der ausschliessliche Besitz entzogen werden, weil die Publizität bei vielen Fahrnispfandrechten durch Besitz statt durch Registereintrag hergestellt wird. Der Schuldner bleibt Eigentümer, kann aber nicht frei zulasten der Sicherheit verfügen. Bei Nichtzahlung wird das Pfand nach den anwendbaren Vollstreckungsregeln verwertet. Für Wertpapiere, Forderungen und Handelsgeschäfte gelten Sonderregeln.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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