Todesvermutung
Die Todesvermutung erlaubt, eine vermisste Person rechtlich als verstorben zu behandeln, wenn Umstände und Verschwinden den Tod nahelegen.
Die Todesvermutung betrifft Fälle, in denen eine Person verschwunden ist und weder Leichnam noch unmittelbarer Todesnachweis vorliegen. Das schweizerische Recht kennt Verfahren zur Feststellung oder gerichtlichen Erklärung des Todes, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa nach lebensgefährlichen Ereignissen oder langer Abwesenheit. Eine solche Erklärung ermöglicht Erbgang, zivilstandsrechtliche Änderungen, Versicherungsleistungen und die Anpassung persönlicher Rechtsverhältnisse. Taucht die Person wieder auf, müssen Folgen insbesondere im Vermögens- und Familienrecht überprüft werden.