Glossar / Verfassungsrecht

Vorrang des Bundesrechts

Im schweizerischen Bundesstaat geht gültiges Bundesrecht kantonalem und kommunalem Recht vor. Die Kantone behalten weitreichende Zuständigkeiten, dürfen aber keine Regeln erlassen oder anwenden, die verbindlichem Bundesrecht widersprechen oder dessen Zweck vereiteln. Der Grundsatz gewährleistet Einheitlichkeit, soweit der Bund rechtsetzend tätig geworden ist, und hilft Behörden und Gerichten bei Normkonflikten zwischen staatlichen Ebenen. Er bedeutet nicht, dass alle Materien Bundessache wären; den Kantonen bleibt Raum, wo Verfassung und Bundesrecht ihn offenlassen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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