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Privatklägerschaft

Geschädigte Person, die sich am Strafverfahren beteiligt, um Strafanträge, Zivilansprüche oder beides gegen die beschuldigte Person zu verfolgen.

Nach schweizerischem Strafprozessrecht kann sich eine durch die Straftat unmittelbar geschädigte Person als Privatklägerschaft konstituieren. Dadurch erhält sie Parteirechte, etwa Beweisanträge zu stellen, bestimmte Entscheide anzufechten und Zivilansprüche wie Schadenersatz oder Genugtuung geltend zu machen. Die Beteiligung kann sich auf den Strafpunkt, den Zivilpunkt oder beides beziehen. Die Privatklägerschaft unterscheidet sich von der Staatsanwaltschaft und kann Kostenrisiken tragen, wenn Begehren scheitern.