Urkundenedition
Im schweizerischen Zivilprozess spielen Urkunden eine zentrale Rolle. Parteien müssen die von ihnen angerufenen Dokumente bezeichnen und können, wenn sie diese nicht besitzen, die Edition durch die Gegenpartei oder eine Drittperson beantragen. Das Gericht ordnet die Vorlage an, wenn das Dokument hinreichend bestimmt und beweiserheblich ist. Berufsgeheimnisse, schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen und Verhältnismässigkeit setzen Grenzen. Ein umfassendes Discovery-Verfahren kennt das Schweizer Recht nicht; ungezielte Ausforschungsbegehren werden regelmässig abgelehnt.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.