Verbot der Rechtsverweigerung
Grundsatz, wonach Behörden zuständige Angelegenheiten entscheiden und Rechtsschutz nicht unbegründet verweigern oder verzögern dürfen.
Das Verbot der Rechtsverweigerung schützt den Zugang zu wirksamem Rechtsschutz. Im schweizerischen öffentlichen Recht umfasst es die formelle Rechtsverweigerung, wenn eine zuständige Behörde einen Entscheid verweigert, sowie die verzögerte oder materielle Rechtsverweigerung, wenn sie untätig bleibt oder ein Verfahren so mangelhaft führt, dass Rechte nicht durchgesetzt werden können. Der Grundsatz garantiert keinen Erfolg in der Sache, verlangt aber die Prüfung zulässiger Begehren und einen Entscheid, wo das Recht ihn vorsieht. Rechtsmittel können ein Tätigwerden erzwingen.