Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
Der schweizerische Kündigungsschutz beschränkt missbräuchliche oder unzeitige Kündigungen, verlangt aber meist keinen Kündigungsgrund.
Das schweizerische Arbeitsrecht beruht auf Kündigungsfreiheit, begrenzt durch Fristen, besondere Formerfordernisse und gesetzliche Schranken. Eine Kündigung kann missbräuchlich sein, wenn sie geschützte Interessen wie Persönlichkeitsrechte, gewerkschaftliche Betätigung oder Treu und Glauben verletzt; in der Regel führt dies zu Entschädigung, nicht zu Weiterbeschäftigung. Während bestimmter Sperrfristen, etwa bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst, ist die Kündigung unzulässig oder wirkungslos. Massenentlassungen, öffentliches Personalrecht und Diskriminierungsrecht können zusätzliche Anforderungen stellen.