Provisorische Rechtsöffnung
Die provisorische Rechtsöffnung erlaubt die Fortsetzung der Betreibung gestützt auf eine schriftliche Schuldanerkennung, sofern sie Bestand hat.
Die provisorische Rechtsöffnung ist ein summarisches Verfahren im schweizerischen Schuldbetreibungsrecht. Sie kommt in Betracht, wenn der Gläubiger eine schriftliche Schuldanerkennung vorlegt, etwa einen unterzeichneten Vertrag, eine Darlehensbestätigung oder ein anderes Dokument, das die Verpflichtung des Schuldners ausweist. Wird sie erteilt, wird der Rechtsvorschlag vorläufig beseitigt und die Betreibung kann weitergeführt werden. Der Schuldner kann die Forderung noch mit einer Aberkennungsklage bestreiten. Das Verfahren ist schneller als ein ordentlicher Prozess, entscheidet den Anspruch aber nicht endgültig.