Glossar / Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Provisorische Rechtsöffnung

Die provisorische Rechtsöffnung ist ein summarisches Verfahren im schweizerischen Schuldbetreibungsrecht. Sie kommt in Betracht, wenn der Gläubiger eine schriftliche Schuldanerkennung vorlegt, etwa einen unterzeichneten Vertrag, eine Darlehensbestätigung oder ein anderes Dokument, das die Verpflichtung des Schuldners ausweist. Wird sie erteilt, wird der Rechtsvorschlag vorläufig beseitigt und die Betreibung kann weitergeführt werden. Der Schuldner kann die Forderung noch mit einer Aberkennungsklage bestreiten. Das Verfahren ist schneller als ein ordentlicher Prozess, entscheidet den Anspruch aber nicht endgültig.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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