Glossar / Gesundheits- und Medizinrecht

Gesundheitspolizeiliche Anordnungen

Gesundheitspolizeiliche Anordnungen setzen gesetzliche Befugnisse in konkrete Massnahmen gegenüber Personen, Einrichtungen oder der Öffentlichkeit um. In der Schweiz teilen sich Bund und Kantone Zuständigkeiten, besonders bei übertragbaren Krankheiten, Lebensmittelsicherheit, Umweltgesundheit und Versorgungskapazitäten. Möglich sind Meldepflichten, Tests, Isolation, Einschränkungen von Tätigkeiten, Hygienevorgaben oder vorübergehende Schliessungen. Jede Massnahme braucht eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit. Rechtsschutz und Verfahrensgarantien hängen von Dringlichkeit, Adressatenkreis sowie kantonalem oder eidgenössischem Verfahren ab.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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