Grundpfandrecht und Hypothek
Das schweizerische Sachenrecht versteht Grundpfandrechte als beschränkte dingliche Rechte, die im Grundbuch eingetragen werden. Wichtige Formen sind Schuldbrief und Grundpfandverschreibung; sie verschaffen dem Gläubiger Vorrang am Grundstückswert, aber kein Eigentum. Die gesicherte Forderung und das dingliche Sicherungsrecht sind zu unterscheiden, besonders bei Übertragung, Refinanzierung und Vollstreckung. Eintragung, Rang, Höchstbetrag und Zinsbedingungen bestimmen die Rechtsstellung. Bei Verzug erfolgt Befriedigung grundsätzlich im Schuldbetreibungs- und Verwertungsverfahren.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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