Rückweisung an die Vorinstanz
Im schweizerischen Rechtsmittel- und Bundesgerichtverfahren liegt eine Rückweisung vor, wenn die Rechtsmittelinstanz nicht alle Fragen endgültig entscheidet, sondern die Sache an die Vorinstanz oder eine andere zuständige Behörde zurückgibt. Gründe können unvollständige Sachverhaltsfeststellungen, Verfahrensfehler, auszuübendes Ermessen oder die notwendige Anwendung der Rechtsauffassung der oberen Instanz sein. Wichtig ist die Bindungswirkung: Die untere Behörde muss die rechtliche Beurteilung und die Anweisungen im Rückweisungsentscheid beachten. Eine Rückweisung verlängert das Verfahren, kann aber für einen rechtmässigen Entscheid erforderlich sein.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.