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Rückweisung an die Vorinstanz

Eine Rückweisung schickt eine Sache an eine untere Instanz oder Behörde zurück, damit sie ergänzt, begründet oder neu entscheidet.

Im schweizerischen Rechtsmittel- und Bundesgerichtverfahren liegt eine Rückweisung vor, wenn die Rechtsmittelinstanz nicht alle Fragen endgültig entscheidet, sondern die Sache an die Vorinstanz oder eine andere zuständige Behörde zurückgibt. Gründe können unvollständige Sachverhaltsfeststellungen, Verfahrensfehler, auszuübendes Ermessen oder die notwendige Anwendung der Rechtsauffassung der oberen Instanz sein. Wichtig ist die Bindungswirkung: Die untere Behörde muss die rechtliche Beurteilung und die Anweisungen im Rückweisungsentscheid beachten. Eine Rückweisung verlängert das Verfahren, kann aber für einen rechtmässigen Entscheid erforderlich sein.

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