Pfändung
Die Pfändung ist die amtliche Beschlagnahme verwertbarer Vermögenswerte des Schuldners zur Befriedigung von Gläubigerforderungen.
Im schweizerischen Betreibungsrecht ist die Pfändung die amtliche Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners, nachdem der Gläubiger die Betreibung fortsetzen darf. Das Betreibungsamt ermittelt und verzeichnet pfändbare Vermögenswerte, etwa Lohnanteile, Bankguthaben, bewegliche Sachen oder Forderungen gegenüber Dritten, unter Beachtung unpfändbarer Mittel für Existenzminimum und Berufsausübung. Die gepfändeten Werte können später verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt werden. Die Pfändung betrifft vor allem Schuldner, die nicht der Konkursbetreibung unterliegen, insbesondere viele Privatpersonen.