Beweismass
Das Beweismass bestimmt den Grad an Gewissheit, der erforderlich ist, um eine Tatsache als bewiesen zu behandeln. Es unterscheidet sich von der Beweislast, die festlegt, wer eine Tatsache beweisen muss. Das schweizerische Recht kennt je nach Rechtsgebiet und Fragestellung unterschiedliche Schwellen. Eine strafrechtliche Verurteilung verlangt regelmässig eine sehr hohe Überzeugung, während vorsorgliche oder gewisse verwaltungsrechtliche Fragen Wahrscheinlichkeit oder Glaubhaftmachung genügen lassen können. Im Zivilprozess wird häufig volle richterliche Überzeugung verlangt, mit Erleichterungen bei praktischen Beweisschwierigkeiten oder gesetzlicher Anordnung. Beweismasse verteilen Fehlerrisiken zwischen den Parteien und dem Staat.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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