Glossar / Völkerrecht

Staatenverantwortlichkeit im Völkerrecht

Die Staatenverantwortlichkeit ist ein Grundpfeiler des öffentlichen Völkerrechts. Sie behandelt die Zurechnung von Verhalten zu einem Staat, die Verletzung einer völkerrechtlichen Pflicht, Rechtfertigungsgründe und Folgen wie Beendigung, Zusicherungen der Nichtwiederholung und Wiedergutmachung. Wiedergutmachung kann Restitution, Entschädigung oder Genugtuung umfassen. Das Thema ist bedeutsam für Verträge, Menschenrechte, diplomatischen Schutz, Gewaltverbot, Umweltschäden und internationale Streitbeilegung. Für die Schweiz ist es wegen ihrer zahlreichen Vertragsbindungen und ihrer Rolle als Sitzstaat internationaler Organisationen praktisch relevant. Geprägt wird das Gebiet stark durch Völkergewohnheitsrecht und Kodifikationsarbeiten.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.