Gesetzesauslegung
Gesetzesauslegung deutet Erlasse mit sprachlichen, systematischen, historischen und teleologischen Methoden, damit sie kohärent angewandt werden.
Gesetzesauslegung betrifft speziell gesetztes Recht: Wie sind Gesetze und Verordnungen zu verstehen, wenn ihr Sinn unsicher ist oder ihre Anwendung umstritten bleibt? In der Schweiz werden gewöhnlich Wortlaut in den Amtssprachen, Systematik des Erlasses, Materialien, Zweck, verfassungsrechtliche Grundsätze und völkerrechtliche Verpflichtungen einbezogen. Da Bundesrecht in mehreren gleichwertigen Sprachfassungen besteht, kann der Sprachvergleich wichtig sein. Auslegung ist keine freie Rechtspolitik; sie bleibt an die Norm gebunden, ermöglicht aber den Umgang mit Unklarheiten, Lücken und verändertem Kontext.