Vertrauensprinzip bei der Vertragsauslegung
Im schweizerischen Vertragsrecht greift das Vertrauensprinzip, wenn ein tatsächlicher übereinstimmender Parteiwille nicht nachweisbar ist. Erklärungen und Verhalten werden dann objektiv danach ausgelegt, wie sie eine redliche und vernünftige Empfängerin in der konkreten Lage verstehen durfte und musste. Das Prinzip schützt berechtigtes Vertrauen und Rechtssicherheit, verdrängt aber keinen bewiesenen wirklichen Konsens. Es prägt Vertragsabschluss, Auslegung einzelner Klauseln, Mitteilungen und den Umfang vertraglicher Pflichten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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