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Unbefugte Rechtsausübung

Der Begriff dient dem Schutz von Klienten, Gerichten und Öffentlichkeit vor unqualifizierten oder nicht beaufsichtigten Rechtsdienstleistungen. In der Schweiz hängt der Umfang vorbehaltener Tätigkeiten von Bundes- und kantonalem Recht ab, besonders bei Vertretung vor Gerichten und geschützten Berufstiteln. Allgemeine Rechtsinformation, Compliance-Unterstützung oder Dokumentenerstellung kann je nach Kontext zulässig sein; Prozessvertretung oder regulierte Dienstleistungen erfordern oft eine Zulassung. Folgen können Zurückweisung als Vertreter, disziplinarische Massnahmen, zivilrechtliche Haftung oder Sanktionen nach anwendbarem Recht sein.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.