Unlautere Geschäftspraktiken
Das Schweizer Recht erfasst unlautere Geschäftspraktiken vor allem über das Lauterkeitsrecht, das Mitbewerber, Konsumenten und das öffentliche Interesse an redlichem Wettbewerb schützt. Beispiele sind irreführende Angaben, aggressive Verkaufsmethoden, Lockvogelangebote, verwechslungsfähige Nachahmungen, missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen und unfaire vergleichende Werbung. Beurteilt wird das Marktverhalten insgesamt und seine Eignung, wirtschaftliche Entscheidungen zu beeinflussen. Mögliche Rechtsfolgen sind Unterlassung, Feststellung, Urteilsveröffentlichung, Schadenersatz und bei bestimmten Handlungen strafrechtliche Folgen. Vergleichend werden Praktiken oft als irreführend, aggressiv oder sonst unlauter eingeordnet.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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