Missbräuchliche Vertragsklauseln
Die Kontrolle missbräuchlicher Vertragsklauseln begrenzt Standardbedingungen, die die schwächere Partei faktisch kaum verhandeln kann. Problematisch sind etwa weitgehende Haftungsausschlüsse, einseitige Änderungsrechte, übermässige Vertragsstrafen, Einschränkungen von Rechtsbehelfen oder überraschende Pflichten. In der Schweiz erfolgt die Beurteilung über Vertragsauslegung, Treu und Glauben, die Ungewöhnlichkeitsregel, zwingende Konsumentenschutzvorschriften und lauterkeitsrechtliche Grundsätze. Entscheidend sind Transparenz, Verhandlungsposition, Vertragstyp und die Störung des vertraglichen Gleichgewichts.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.