Bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Schweiz nach der Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Staaten, für welche die Bestimmungen über die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen sowie der Einschränkungen im Personenverkehr gemäss Schengen-Besitzstand vollumfänglich anwendbar sind, beginnen die 90 Tage ab dem Datum zu laufen, an dem die Aussengrenze des durch die genannten Staaten gebildeten Raums überschritten wird.
Beide Parteien genehmigen den Staatsangehörigen der anderen Partei, die einen gültigen Diplomaten- oder Sonder-/Dienstpass besitzen, unter folgenden Voraussetzungen die visumfreie Einreise in ihr jeweiliges Hoheitsgebiet:
- Die Vereinigten Arabischen Emirate erlauben es den Schweizer Staatsangehörigen im Besitz eines Diplomaten- oder Sonder-/Dienstpasses, sich während höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen in ihrem Hoheitsgebiet aufzuhalten;
- Die Schweiz erlaubt es den Staatsangehörigen der Vereinigten Arabischen Emirate im Besitz eines Diplomaten- oder Sonder-/Dienstpasses, sich während höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen in ihrem Hoheitsgebiet aufzuhalten.
Staatsangehörige beider Parteien im Besitz eines gültigen Diplomaten- oder Sonder-/Dienstpasses dürfen im Land der anderen Partei weder eine Erwerbstätigkeit noch einen Beruf ausüben oder studieren, ohne die in beiden Ländern geltenden Vorschriften und Bestimmungen zu diesen Tätigkeiten zu beachten.