Dieses Abkommen regelt den Austausch von schweizerischen und ungarischen Staatsangehörigen, die für eine begrenzte Zeit im anderen Land eine Stelle im erlernten Beruf antreten, um sich beruflich und sprachlich weiterzubilden (nachstehend «Stagiaires» genannt).
Die Beschäftigung kann in allen Berufen erfolgen, deren Ausübung für ausländische Staatsangehörige rechtlich nicht eingeschränkt ist. Für Berufe, deren Ausübung einer besonderen Bewilligung bedarf, ist diese zusätzlich einzuholen.