Indonesische Staatsangehörige, die einen gültigen Diplomaten- oder Dienstpass besitzen, brauchen für die Einreise, die Durchreise oder den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft während höchstens 90 (neunzig) Tagen ab dem Datum der ersten Einreise innerhalb eines Zeitraums von 6 (sechs) Monaten kein Visum zu beantragen. Bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Schweiz nach der Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Staaten, für welche die Bestimmungen über Grenzübertritt und Visa gemäss Schengen-Besitzstand vollumfänglich anwendbar sind, beginnen die 90 (neunzig) Tage ab dem Datum zu laufen, an dem die Aussengrenze des durch die genannten Staaten gebildeten Raums überschritten wird.
Schweizer Staatsangehörige, die einen gültigen Diplomaten- oder Dienstpass besitzen, brauchen für die Einreise, die Durchreise oder den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Indonesien während höchstens 30 (dreissig) Tagen ab dem Datum jeder Einreise kein Visum zu beantragen.