Die Schweizerische Eidgenossenschaft
und
die Republik Serbien
(nachstehend «Vertragsparteien» genannt),
entschlossen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die illegale Einwanderung wirksamer zu bekämpfen,
im Bestreben, mit diesem Abkommen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit schnelle und effiziente Verfahren für die Identifizierung und sichere und ordnungsgemässe Rückkehr von Personen einzuführen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Republik Serbien oder für die Anwesenheit oder den Aufenthalt in dem betreffenden Hoheitsgebiet nicht oder nicht mehr erfüllen, und die Durchbeförderung dieser Personen im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,
unter Bekräftigung ihres Willens, die bestehende gute Zusammenarbeit auszubauen und ihre Partnerschaft im Migrationsbereich zu stärken,
unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass dieses Abkommen die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien unberührt lässt, die sich aus dem Völkerrecht ergeben, insbesondere aus der Europäischen Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten und dem Übereinkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge,
unter Berücksichtigung des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, unterzeichnet am 26. Oktober 2004 ,
unter Berücksichtigung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, unterzeichnet am 18. September 2007,
sind wie folgt übereingekommen:
Art.
1
Definitionen
Für die Zwecke dieses Abkommens gelten folgende Definitionen:
- «Vertragsparteien» bezeichnet die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Serbien;
- «Staatsangehöriger der Schweizerischen Eidgenossenschaft» bezeichnet jede Person, die die Staatsangehörigkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss deren innerstaatlicher Gesetzgebung besitzt;
- «Staatsangehöriger der Republik Serbien» bezeichnet jede Person, die die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien gemäss deren innerstaatlicher Gesetzgebung besitzt;
- «Drittstaatsangehöriger» bezeichnet jede Person, die eine andere Staatsangehörigkeit als diejenige der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Republik Serbien besitzt;
- «Staatenloser» bezeichnet jede Person, die keine Staatsangehörigkeit besitzt;
- «Aufenthaltsbewilligung» bezeichnet eine beliebige von der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Republik Serbien erteilte Bewilligung, die eine Person zum Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet berechtigt. Nicht inbegriffen ist dabei das vorübergehende Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet der genannten Staaten in Zusammenhang mit einem Asyl- oder Aufenthaltsbewilligungsverfahren;
- «Visum» bezeichnet eine Bewilligung oder eine Entscheidung der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Republik Serbien, die für die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet erforderlich ist. Flughafentransitvisa sind dabei nicht inbegriffen;
- «Ersuchender Staat» bezeichnet denjenigen Staat (die Schweizerische Eidgenossenschaft oder die Republik Serbien), der ein Rückübernahmegesuch gemäss Artikel 7 oder ein Durchbeförderungsgesuch gemäss Artikel 14 dieses Abkommens stellt;
- «Ersuchter Staat» bezeichnet den Staat (die Schweizerische Eidgenossenschaft oder die Republik Serbien), an den ein Rückübernahmegesuch gemäss Artikel 7 oder ein Durchbeförderungsgesuch gemäss Artikel 14 dieses Abkommens gerichtet wird;
- «Zuständige Behörde» bezeichnet jede nationale Behörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Republik Serbien, die sich mit der Anwendung dieses Abkommens gemäss Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a desselben befasst;
- «Durchbeförderung» bezeichnet die Durchreise eines Drittstaatsangehörigen oder eines Staatenlosen durch das Hoheitsgebiet des ersuchten Staates auf dem Weg vom ersuchenden Staat zum Zielstaat.
Anhang 1
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(Bezeichnung der ersuchenden Behörde) (Ort und Datum)
Aktenzeichen: …………………….
An:
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(Bezeichnung der ersuchenden Behörde)
Rückübernahmegesuch
nach Artikel 7 des Abkommens zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
A. Personalien
1. Vollständiger Name (Familiennamen unterstreichen):
2. Mädchenname:
3. Geburtsdatum und -ort:
4. Geschlecht und Personenbeschreibung (Grösse, Augenfarbe, besondere Kennzeichen usw.):
5. Auch bekannt unter (frühere Namen, andere Namen, die verwendet werden/unter denen die Person bekannt ist, oder Aliasnamen):
6. Staatsangehörigkeit und Sprache:
7. Zivilstand:
verheiratet ledig geschieden verwitwet
Falls verheiratet: Name des Ehepartners: ……………………………………...
Gegebenenfalls Namen und Alter der Kinder: ……………………………………...
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8. Gegebenenfalls letzte Adresse im ersuchten Staat:
B. Personalien des Ehepartners (wenn zutreffend)
1. Vollständiger Name (Familiennamen unterstreichen):
2. Mädchenname:
3. Geburtsdatum und -ort:
4. Geschlecht und Personenbeschreibung (Grösse, Augenfarbe, besondere Kennzeichen usw.):
5. Auch bekannt unter (frühere Namen, andere Namen, die verwendet werden/unter denen die Person bekannt ist, oder Aliasnamen):
6. Staatsangehörigkeit und Sprache:
C. Personalien der Kinder (wenn zutreffend)
1. Vollständiger Name (Familiennamen unterstreichen):
2. Geburtsdatum und -ort:
3. Geschlecht und Personenbeschreibung (Grösse, Augenfarbe, besondere Kennzeichen usw.):
4. Auch bekannt unter (frühere Namen, andere Namen, die verwendet werden/unter denen die Person bekannt ist, oder Aliasnamen):
5. Staatsangehörigkeit und Sprache:
D. Beigefügte Beweismittel
1. …………………………………… ……………………………………
(Reisepass Nr.) Ausstellungsdatum und -ort)
…………………………………… …………………………………… (ausstellende Behörde) (Ablauf der Gültigkeitsdauer)
2. …………………………………… …………………………………… (Personalausweis Nr.) (Ausstellungsdatum und -ort)
…………………………………… …………………………………… (ausstellende Behörde) (Ablauf der Gültigkeitsdauer)
3. …………………………………… …………………………………… (Führerschein Nr.) (Ausstellungsdatum und -ort)
…………………………………… …………………………………… (ausstellende Behörde) (Ablauf der Gültigkeitsdauer)
4. …………………………………… …………………………………… (sonstiges amtliches Dokument Nr.) (Ausstellungsdatum und -ort)
…………………………………… …………………………………… (ausstellende Behörde) (Ablauf der Gültigkeitsdauer)
5. Ergebnisse der Befragung
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E. Bemerkungen
(Stempel und Unterschrift)