Die Staatsangehörigen der beiden Vertragsparteien, die einen gültigen heimatlichen Diplomatenpass besitzen und Mitglied einer diplomatischen Mission, eines konsularischen Postens oder einer ständigen Mission ihres Staates bei einer Organisation sind, mit der ein Sitzabkommen abgeschlossen wurde, können ohne Visum in das Gebiet der anderen Vertragspartei einreisen oder sich dort während der Dauer ihrer Tätigkeit aufhalten. Die Stelle und die Tätigkeit der oben genannten Personen werden dem Empfangsstaat durch den Entsendestaat im Voraus auf diplomatischem Weg notifiziert.
Die in Absatz 1 dieses Artikels bezeichneten Personen erhalten eine Legitimationskarte des Empfangsstaates.
Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 dieses Artikels gelten ebenfalls für deren Familienangehörige, sofern diese mit ihnen im gemeinsamen Haushalt leben, vom Empfangsstaat als Familienangehörige mit einem Recht auf den Aufenthalt bei den Personen nach Absatz 1 anerkannt werden und einen gültigen Diplomatenpass besitzen.