Im Sinne dieses Übereinkommens haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:
- der Ausdruck «Missionschef» bezeichnet die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein;
- der Ausdruck «Mitglieder der Mission» bezeichnet den Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission;
- der Ausdruck «Mitglieder des Personals der Mission» bezeichnet die Mitglieder des diplomatischen Personals, des Verwaltungs‑ und technischen Personals und des dienstlichen Hauspersonals der Mission;
- der Ausdruck «Mitglieder des diplomatischen Personals» bezeichnet die in diplomatischem Rang stehenden Mitglieder des Personals der Mission;
- der Ausdruck «diplomatischer Vertreter» bezeichnet den Missionschef und die Mitglieder des diplomatischen Personals der Mission;
- der Ausdruck «Mitglieder des Verwaltungs‑ und technischen Personals» bezeichnet die im Verwaltungs‑ und technischen Dienst der Mission beschäftigten Mitglieder ihres Personals;
- der Ausdruck «Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals» bezeichnet die als Hausbedienstete bei der Mission beschäftigten Mitglieder ihres Personals;
- der Ausdruck «privater Hausangestellter» bezeichnet eine im häuslichen Dienst eines Mitglieds der Mission beschäftigte Person, die nicht Bediensteter des Entsendestaats ist;
- der Ausdruck «Räumlichkeiten der Mission» bezeichnet ungeachtet der Eigentumsverhältnisse die Gebäude oder Gebäudeteile und das dazugehörige Gelände, die für die Zwecke der Mission verwendet werden, einschliesslich der Residenz des Missionschefs.