Zur Sicherstellung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt angehoben:
- der Normalsatz um 1 Prozentpunkt;
- der reduzierte Satz um 0,3 Prozentpunkte;
- der Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,5 Prozentpunkte.