Der Botschaft zum Erlassentwurf zur Genehmigung des Beitritts zu einem Vertrag wird die Stellungnahme der auswärtigen Kommission oder der interparlamentarischen Kommission zum Ergebnis der Verhandlungen beigelegt. Gegebenenfalls erläutert der Staatsrat, weshalb diese Stellungnahme nicht befolgt wurde.
Normalerweise wird der Erlassentwurf von der auswärtigen Kommission geprüft. Das Büro kann diese Prüfung jedoch einer anderen Kommission übertragen; diese holt wenn nötig die Stellungnahme der auswärtigen Kommission ein.
Der Erlass, mit dem der Grosse Rat den Beitritt zu einem Vertrag oder dessen Kündigung genehmigt, hat die Form eines Gesetzes, wenn der Vertrag rechtsetzende Bestimmungen enthält; in den übrigen Fällen hat er die Form eines Dekrets.
Bei einem Erlass zur Genehmigung des Beitritts können die politischen Rechte gemäss den einschlägigen Bestimmungen ausgeübt werden.
Der Erlass zur Genehmigung des Beitritts und der Text des Vertrags oder der Erlass zur Kündigung werden gemäss der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse veröffentlicht.