Die von der Kommission für Grundstückerwerb erhobenen Gebühren umfassen:
- die Gebühren in der Höhe von 100 Franken für die Eröffnung eines Dossiers;
- die den Kommissionsmitgliedern ausgerichteten Entschädigungen, die sich nach Zeitaufwand berechnen;
- die übrigen Auslagen, insbesondere die Kosten für Expertisen.
Die Entschädigungen werden gemäss der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Kommissionen des Staates festgesetzt[1].