Lernende, die absichtlich oder fahrlässig gesetzliche oder reglementarische Bestimmungen übertreten, die insbesondere dem obligatorischen Unterricht nicht beiwohnen, den Vorschriften des Lehrkörpers oder der Schulbehörden nicht Folge leisten oder den Unterricht stören, können mit Disziplinarmassnahmen bestraft werden, die von der Busse bis zum Schulausschluss reichen können.
Der Staatsrat verabschiedet die Bestimmungen über die Zuständigkeit, das Disziplinarverfahren und die Strafmassnahmen, insbesondere den Betrag der Bussen, die pro Fall mindestens 20 Franken und höchstens 200 Franken betragen können.
Die Bussen können kumuliert und zu einer Gesamtbusse zusammengefasst werden, die aber nicht mehr als 2'000 Franken betragen darf.