Das Amt für Berufsbildung (das Amt) kann Weisungen und Empfehlungen über die Anwendung der Gesetzesbestimmungen oder über die interne Organisation der für die Berufsbildung zuständigen Verwaltungseinheiten und Institutionen erlassen.
Das Amt bereitet zuhanden der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (die Direktion) die Aufträge vor, die mit den Anbietern der Berufsbildung abgeschlossen werden. Diese müssen über ein Qualitätssicherungssystem verfügen.
Das Amt kann alle Massnahmen zur Betreuung und Begleitung treffen, um den Lernenden den Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Es kann insbesondere Betreuungs- oder Begleitungsvereinbarungen aufstellen. Es kann diese Befugnis insbesondere an die Berufsfachschulen, die Lehrwerkstätten und die Schulen mit Praktikum übertragen.