Die jährlich abziehbaren Kranken- und Unfallversicherungsprämien werden für die einzelnen Versicherungsgruppen pauschal wie folgt festgesetzt:
- Erwachsene: Fr. 4'810.–
- junge Erwachsene in Ausbildung (ab vollendetem 18. Altersjahr bis zum 25. Altersjahr), die unterhalten werden: Fr. 4'210.–
- Kinder (bis zum vollendeten 18. Altersjahr), die unterhalten werden: Fr. 1'140.–
Der Anspruch auf den Abzug wird für jede Versichertenkategorie aufgrund des Alters am 31. Dezember des Steuerjahres oder am Ende der Steuerpflicht festgelegt.