Diese Verordnung bezweckt die Unterstützung von kommunalen Projekten zur Anpassung an den Klimawandel, welche die gesundheitlichen Risiken für besonders gefährdete Personen in öffentlich zugänglichen Räumen bei starker Hitze verringern.
Öffentlich zugängliche Räume sind unter anderem:
- Parks;
- Sportplätze;
- Freiluftbäder;
- Fusswege;
- Schulhöfe;
- Spielplätze;
- Treffpunkte für besonders gefährdete Personen.
Es besteht kein Anspruch auf Beiträge nach dieser Verordnung.